Zwar beinhalten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) die Regelungen zur Haftung eines Logistikdienstleisters, jedoch haben diese Bedingungen nur Geltung, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer diese entsprechend vereinbart haben. Fragen zur Haftungsgrenze z.B. bei qualifiziertem Verschulden des Dienstleisters können da unbeantwortet bleiben, wenn kein entsprechender Logistikvertrag geschlossen wurde. Unternehmen aus der Logistikbranche ist dringend angeraten, zur Begrenzung des unternehmerischen Risikos rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen und individuelle Verträge mit den Auftraggebern abzuschließen. Anwälte, die sich auf Logistikrecht + Transportecht spezialisiert haben, können entsprechende Verträge entwerfen, um z.B. existenzbedrohende Regressansprüche auszuschließen.
