NABU: Grundwasserentnahme durch Wiesenhof-Tochter unzulässig

Am 12. Dezember 2022 verhandelte die 1. Kammer des Verwaltungsgericht Oldenburg unter dem Vorsitz des Präsidenten Keiser über die Klage des NABU Niedersachsen gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Landkreises Vechta zu Gunsten der Fa. Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG. Der Bescheid wurde durch das Gericht nach mündlicher Verhandlung aufgehoben. Bereits die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung war auf eine Klage des NABU Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg als rechtswidrig eingestuft worden.

Wasser ist ein lebenswichtiges Gut. Die Wasserentnahme durch Gewerbebetriebe muss in Zeiten des Klimawandels genauestens geprüft werden. Foto: Pixabay

Den obigen Artikel versenden



Was möchten Sie gerne senden?






Spam-Schutz

Aus Gründen der Sicherheit ist dieses Formular mit einem Schutz gegen unerwünschte E-Mails (Spam) versehen.

Damit Sie dieses Formular absenden können, geben Sie bitte die folgenden Zeichen in der richtigen Reihenfolge ein.

Beispiel:
2. Zeichen: x; 1. Zeichen: 4; 3. Zeichen: s; ergibt "4xs"

3. Zeichen: n; 1. Zeichen: b; 2. Zeichen: q;

.

xxnoxx_zaehler