NABU: Grundwasserentnahme durch Wiesenhof-Tochter unzulässig
Am 12. Dezember 2022 verhandelte die 1. Kammer des Verwaltungsgericht Oldenburg unter dem Vorsitz des Präsidenten Keiser über die Klage des NABU Niedersachsen gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Landkreises Vechta zu Gunsten der Fa. Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG. Der Bescheid wurde durch das Gericht nach mündlicher Verhandlung aufgehoben. Bereits die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung war auf eine Klage des NABU Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg als rechtswidrig eingestuft worden.