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NABU: Grundwasserentnahme durch Wiesenhof-Tochter unzulässig

Am 12. Dezember 2022 verhandelte die 1. Kammer des Verwaltungsgericht Oldenburg unter dem Vorsitz des Präsidenten Keiser über die Klage des NABU Niedersachsen gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Landkreises Vechta zu Gunsten der Fa. Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG. Der Bescheid wurde durch das Gericht nach mündlicher Verhandlung aufgehoben. Bereits die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung war auf eine Klage des NABU Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg als rechtswidrig eingestuft worden.

Wasser ist ein lebenswichtiges Gut. Die Wasserentnahme durch Gewerbebetriebe muss in Zeiten des Klimawandels genauestens geprüft werden. Foto: Pixabay

NIEDERSACHSEN – LANDKREIS VECHTA | Pressemitteilung NABU • Onlineredaktion GrAbo

 

In der Verhandlung hatte das Gericht im Sachbericht bereits deutlich gemacht, dass es zwar weder erhebliche Verfahrensmängel sehe noch grundsätzlich die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Verträglichkeit der Entnahme beanstande. Aber es sehe entscheidende Mängel bei der Ausübung des sogenannten wasserrechtlichen Bewirtschaftungsermessens. Denn die Wasserbedarfsprognose gehe nur unvollständig auf den Wasserverbrauch der auf dem Gelände der Beigeladenen tätigen eigenständigen Produktionsgesellschaft „Allfein" ein, der nur in der Summe benannt sei. Damit sei nicht ersichtlich, wie der Landkreis dieses Ermessen hätte ausüben können.

Sowohl der beklagte Landkreis als auch das beigeladene Unternehmen versuchten noch, die eigene Entscheidung zu verteidigen, die Argumente gegen die ordnungsgemäße Rechtsanwendung waren aber letztlich durchgreifend.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann noch angegriffen werden. Es liegen auch noch keine schriftlichen Urteilsgründe vor, hierfür hat das Gericht bis zu fünf Monate Zeit. Erst danach müssen der unterlegene Landkreis und das beigeladene Unternehmen über Rechtsmittel entscheiden.

Rechtsanwalt Henning J. Bahr vom rechtskontor49 aus Osnabrück hat das Verfahren auf Seiten des NABU geführt: „Die großartige Mitarbeit der NABU-Mitglieder Dr. Lutz Neubauer und Ludger Frye hat diesen weiteren Erfolg möglich gemacht. Der Landkreis Vechta wird sich nun überlegen müssen, ob es in der umweltrechtlichen Praxis ausreicht, eingereichte Unterlagen aus der Wiesenhof-Gruppe einfach nur abzuhaken."

„Den NABU tragen bei der Klage massive Sorgen um benachbarte Moorflächen, die einer drohenden Wasserarmut ausgesetzt sind, wie das Naturschutzgebiet Südlohner Moor sowie das Brägeler Moor. Dies ist nicht nur für den wichtigen Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen, sondern ganz besonders auch in Zeiten des Klimawandels unverantwortlich," so Ludger Frye, Vorsitzender des NABU Kreisverband Vechta.

Eine Pressemitteilung zum Thema vom Verwaltungsgericht Oldenburg finden Sie hier → in der Oldenburger Internetzeitung.


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