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Schottergärten im Ammerland verhindern

Sie sind steinreich und artenarm: Zugeschotterte Gärten in Wohn- und Gewerbegebieten! „Würde das geltende Naturschutz- und Baurecht beachtet, wären schon jetzt Schottergärten verboten oder müssten an anderer Stelle ausgeglichen werden", stellt Susanne Grube, Vorsitzende des BUND Ammerland, fest.

Schottergärten Foto: Pixabay

Schottergärten haben umweltschädliche Auswirkungen auf die Natur, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Foto: Pixabay

 

02. Mai 2019       |      Onlineredaktion Oldenburg

UND stellt Antrag an alle Ammerland-Gemeinden

Oldenburg | Deutschland-  Die ökologischen Folgen dieser tristgrauen Gartenmode sind gravierend. In  diesen Gärten wächst nichts mehr, kein Tier findet Unterschlupf, humusreicher  Gartenboden und jegliches Bodenleben werden durch dicke Steinschichten abgedeckt, Regenwasser kann nicht mehr versickern. Schnell bilden sich Moos- und Algenbeläge, die dann mit Gift beseitigt werden. Diese Steinwüsten  schaden der biologischen Vielfalt und fördern das Insekten- und Vogelsterben,  weil die Tiere dort keine Nahrung finden können. Sie verunstalten das Landschaftsbild, weil sie nicht der Baukultur im Ammerland entsprechen. Sie verursachen unnötigen Ressourcenverbrauch und schaden dem Klima durch überflüssige  Transporte, denn das Steinmaterial stammt oftmals aus China oder  Indien und wird unter Umständen durch Kinderarbeit hergestellt.

 

Der BUND Ammerland (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) ist der Auffassung, dass den umweltschädlichen Auswirkungen dieser Modeerscheinung schon aus rechtlichen Gründen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung begegnet werden muss. Denn das Baugesetzbuch schreibt vor, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und das Maß der Bodenversiegelung auf das Notwendige zu begrenzen ist.

 

Die Niedersächsische Bauordnung schreibt außerdem vor, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen. Zudem sind die nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken so herzurichten und zu unterhalten, dass sie nicht verunstaltet wirken.

 

Gärten, die mehr oder weniger vollständig mit Schotter, Kies oder Steinen zugeschüttet sind, stellen keine Grünflächen dar und können diesen nicht zugeordnet werden. Die Steinschüttungen widersprechen auch dem Gebot, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und das Maß der Bodenversiegelung auf das Notwendige zu begrenzen. Der in Bebauungsplänen rechtlich geforderte Anteil unbebauter Flächen wird durch Schotterflächen in unzulässiger Weise verringert, woraus Verstöße gegen bestehende Gesetzesvorgaben, aber auch gegen die Bebauungspläne selbst resultieren.

 

Hier geht es zum Antrag zur Vermeidung von Steinwuesten in Baugebieten

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist bundesweit mit rund 580.000 Mitgliedern, Spendern und Förderern einer der großen Umweltverbände Deutschlands. In Niedersachsen zählt der Verein rund 34.000 Mitglieder und Förderer. Der Verein ist vom Staat als Umwelt-/Naturschutzverband anerkannt. Der BUND versteht sich als die treibende gesellschaftliche Kraft für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Vision: Ein zukunftsfähiges Land in einer zukunftsfähigen und friedfertigen Welt.

 

Kontakt:

BUND Kreisgruppe Ammerland
Zu den Wischen 5
26655 Westerstede
www.bund-ammerland.de

Bund Umwelt und  Naturschutz

 

 


 

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