FFP2 Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen
Entsprechend einer Pressemitteilung der Stadt Wildeshausen vom 28. Dezember 2021 gilt ab sofort FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Einrichtungen der Kreisstadt.
Entsprechend einer Pressemitteilung der Stadt Wildeshausen vom 28. Dezember 2021 gilt ab sofort FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Einrichtungen der Kreisstadt.