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Teil-Lockdown in Deutschland stößt bei Gastrobetrieben auf Widerstand

Niedersachsen | Deutschland

Die Corona-Pandemie einzudämmen und die Ansteckungskurve flach zu halten ist das Ziel der politischen Entscheider. Doch die am 28. Oktober 2020 von der deutschen Bundesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen, die wieder zur Schließung zahlreicher Unternehmen führt, stossen insbesondere bei Restaurantbetreibern auf Missbilligung. Rechtliche Möglichkeiten gegen die unterschiedliche Behandlung der Branchen werden geprüft.

Restaurants bleiben wegen Corona leer. Foto: chien than  | Pixabay

 

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Sie haben sich in den letzten Monaten an die Corona-Regeln gehalten, Kunden wurden mit Mundschutz bedient und zahlreiche Restaurantbetreiber haben auch hohe Summen in Inventar und Technik investiert, um die Corona-Hygiene-Bedingungen zu erfüllen. Parallel dazu finden in privaten Räumen Treffen mit vielen Personen statt – Gastronomiebetreiber sind deshalb sehr verärgert über die aktuellen Entscheidungen aus Berlin. Einige Unternehmen überlegen, die Gerichte einzuschalten. In Berlin ist dies kürzlich für einige Gastronomiebetriebe erfolgreich entschieden worden. Und auch Politiker wie Susanne Menge aus Oldenburg melden sich zu Wort und es wird zunehmend kritisiert, dass das Parlament nicht in die Entscheidungen der Bundesregierung einbezogen wurde.

Auch Spielhallenbetreiber, Kosmetiksalons und Gaststätten müssen Ihren Betrieb für voraussichtlich 4 Wochen ab dem 2. November 2020 schließen. Der Einzelhandel und insbesondere auch Lebensmittelgeschäfte bleiben aktuell geöffnet. Kitas, Kindergärten und Schulen sollen – soweit es die regionalen Coronawerte zulassen – geöffnet bleiben. Unternehmen werden gebeten, ihren Mitarbeitern – sofern möglich – die Arbeit im Home-Office zu ermöglichen. Die Bundesregierung will am 29. Oktober 2020 eine Presseerklärung an die Öffentlichkeit geben.

 

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Covid-19 2. Welle  | Foto: Pete Linforth Pixabay



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