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Der kleine Unterschied beim Schneeräumen mit großer Auswirkung

Im Oldenburger Land hat es unerwartet noch einen Wintereinbruch mit ordentlichem Schneefall gegeben. Haus- und Wohnungsbesitzer oder ihre Beauftragten sind angehalten, die Bürgersteige soweit schneefrei zu halten, dass zu den Tageszeiten von 8:00 – 20.00 Uhr ein Begehen der Fußwege schnee- und eisfrei möglich ist. Die Kommunen sind für die Räumung von öffentlichen Wegen wie Straßen, Rad- und Fußwegen zuständig.

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NIEDERSACHSEN | Redaktion GrAbo – Fotos: Uta Grundmann-Abonyi

 

Mal abgesehen davon, dass leider nicht alle Grundstückseigentümer oder ihre Beauftragten sich an die Räumpflicht halten, was es gerade Menschen mit Handicap und auch älteren Menschen schwer macht, sich z. B. zu Fuß auf den Weg zum Einkaufen zu machen, hat es enorme Auswirkungen wie bzw. wohin man den Schnee vom Bürgersteig räumt.

Schnee in den Vorgarten oder auf die Straße räumen?

Haben Sie gewusst, dass es vorteilhafter ist, den vom Bürgersteig geräumten Schnee in den Vorgarten statt auf die Straße zu schieben?

Es gibt einen großen Unterschied, der sich in jedem Bürger-Portemonai auswirkt.

Wird der Schnee auf die Straße geschoben, so verstopft er nicht nur die dort befindliche Regenabwasserrinne sondern oft auch die Gullys, so dass es bei starkem Tauwetter zu Teilüberschwemmungen kommen kann. Friert es in der Nacht dann wieder, kann es zu Glatteisfallen gerade vor Hofeinfahrten kommen.

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Und der für jeden Bürger teure Effekt: das Tauwasser fliest in die Kanalisation und von hier aus – zumindest im Bereich Oldenburger Land + Wesermarsch – direkt in die Nordsee. Hier versalzt das gute Regen- bzw. Tauwasser. Die Pegel der Meere steigen.

Wird der zu räumende Schnee jedoch in den auf der anderen Seite liegenden Vorgarten oder auf eine andere nicht versiegelte Fläche geschoben, kann bei Tauwetter das Wasser in den Boden einsickern. Das hier eingesickerte Tauwasser kann so wieder zu Grundwasser werden.

 

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Da Regenwasser und Tauwasser aufgrund der immer häufiger versiegelten Flächenin enorm großen Mengen in die Kanalisation und damit über Flüsse in die Nordsee gelenkt wird, fehlt dieses Wasser zunehmend im Trinkwasserkreislauf und es kommt bei Starkregenfällen zu Überschwemmungen auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder Straßen.

 

Die Folge:

Das Wasser kann nicht versickern. Der Grundwasserspiegel sinkt. In den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg ist dies nachweislich seit einigen Jahren sehr stark der Fall.

Verursacher hierfür auch der enorme Wasserverbrauch für Haushalte, Industrie, Baum- und Landwirtschaft. Und die wachsende Stadt Oldenburg möchte bald noch mehr Grundwasser aus dem Bereich Hegeler Wald im Landkreis Oldenburg abpumpen, um den enorm gestiegenen Wasserbedarf in der Stadt Oldenburg zu bedienen.

Zur Folge hat der sinkende Grundwasserspiegel auch, dass Pflanzen und Bäume verdursten, denn ihre Wurzeln erreichen das lebensnotwendige Wasser im Boden nicht mehr. Das Waldsterben auch im grünen Landkreis Oldenburg beginnt.

Hierzu gab es im Januar 2023 auch einen Vortragsabend zum Thema Wasser im Wardenburger Hof. Initiiert durch Fachleute und andere BürgerInnen aus der IG Wasser sowie dem Bürgerverein Wardenburg, die sich – mit konstruktiven Vorschlägen - gegen weitere Wasserentnahmen im Hegeler Wald (Gemeinde Großenkneten, Landkreis Oldenburg) einsetzen. Eine Petition der IG Interessengemeinschaft Wasser Hegeler Wald zum Thema Wassermanagement ist zu finden unter → https://buergerverein-huntlosen.de/petition-gegen-wasserentnahme-hegeler-wald/

Sinkende Grundwasserspiegel machen das Wasser für jeden Bürger teuer

Die sinkenden Grundwasserspiegel machen die Trinkwasserförderung teuer. Somit steigen also dann auch die Trinkwasserpreise z.B. beim OOWV im Raum Oldenburg / Ostfriesland.

Ein Kreislauf, den jeder Bürger schon mit kleinen Veränderungen in seinem Umfeld, z. B. durch dass Schneeschieben auf unversiegelte Flächen zum Positiven verändern kann. Wenn von den ca. 80 Millionen Einwohnern Deutschlands nur ¼ = 20 Millionen sich täglich ein bisschen für die Wasserableitung auf natürliche Flächen einsetzt, wäre viel bewegt.

Übrigens: Schneeschieben tut der Gesundheit und dem Wohlbefinden gut. Zumeist trifft man bei dieser Tätigkeit auch noch seine Nachbarn zu einem kleinen Plausch.

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Räumpflicht bei Schneefall

Die Räumpflicht bei Schneefall ist generell immer einzuhalten. Kommt es zu dauerhaftem Schneefall bzw. zu einem stark anhaltenden Schneefall, müssen Eigentümer oder ihre Beauftragten während des Schneefalls nicht ständig räumen. Endet der stark anhaltende Schneefall, gilt die Straßenreinigungsverordnung der zuständigen Gemeinde. In der Regel sind die Fußwege von 8:00 – 20:00 Uhr hiernach geräumt / gereinigt zu halten. Hausbesitzer können die Räumpflicht an ihre Mieter übertragen. Dies sollte schriftlich erfolgen, denn bei Nichteinhaltung riskiert der Verantwortliche ein Bußgeld und stürzt ein Passant, kann es zu hohen Schmerzensgeldforderungen kommen.

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