Gemeinde Hatten verschickt Gebührenbescheide für 2023
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Die Anzahl der zu entrichtenden Grundgebühren richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie Räumlichkeiten, die Erwerbszwecken dienen (Geschäftsräume) und selbstständige Einheiten bilden. Jede Änderung der Anzahl der Einheiten ist vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der zuständigen Gemeinde mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Gebührenabrechnung zu prüfen. Sofern die Anzahl der berechneten Grundgebühren nicht den aktuell vorhandenen Einheiten entspricht, ist der Gebührenschuldner verpflichtet, der zuständigen Gemeinde die korrekte Anzahl mitzuteilen.
Die Papiertonnen werden grundsätzlich 4-wöchentlich abgefahren und es wird keine Gebühr festgesetzt. Für den jeweiligen Abfallbehälter werden keine neuen Gebührenmarken verschickt. Die Marken des letzten Jahres behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Hatten unter → https://hatten.de/rathaus-politik/presse-und-aktuelles.php?show=1348&mod=17
Das Abfall-ABC für Privathaushalte des Landkreis Oldenburg hier als PDF