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Änderung der Verfahrensweise zu Bekanntmachungen der Gemeinde Wardenburg

Am 7. Oktober 2022 ist eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wardenburg in Kraft getreten, die sich grundlegend auf alle Arten amtlicher Bekanntmachungen auswirkt. Hiernach werden Bekanntmachungen künftig nur noch im Amtsblatt des Landkreises Oldenburg veröffentlicht. Das Amtsblatt kann über die Internetseite des Landkreises Oldenburg eingesehen und zusätzlich kostenlos in digitaler Form abonniert werden. Zusätzlich wird die Gemeinde Wardenburg Bekanntmachungen - über die neue Regelung in der Hauptsatzung hinaus - wie bisher auf ihrer Internetseite sowie neu auch auf ihrer Facebookseite und über die Wardenburg-App veröffentlichen. Bekanntmachungen in der Nordwest Zeitung entfallen dagegen vollständig.

Rathaus Wardenburg Eingangsbereich | Foto: Uta Grundmann-Abonyi www.agentur-grabo.de

WARDENBURG | Pressemitteilung Gemeinde Wardenburg – Onlinredaktion Uta Grundmann-Abonyi

Kosteneinsparungen durch Veränderung der Bekanntmachungswege

Die Änderung der Hauptsatzung betrifft beispielsweise Bekanntmachungen, die von der Gemeinde Wardenburg im Rahmen der Durchführung gemeindlicher Bauleitplanverfahren regelmäßig veröffentlicht werden, um über Aufstellungsbeschlüsse, Auslegungen oder Satzungsbeschlüsse zu informieren.

Weiterhin betroffen sind neben allen anderen Bekanntmachungsformen auch solche über stattfindende Sitzungen der Gremien des Rates der Gemeinde.

Hier besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, die Tagesordnung von Sitzungen über das Ratsinformationssystem auf der Gemeinde-Homepage einzusehen.

Hier zur Webseite der Gemeinde Wardenburg → www.wardenburg.de

Hier zum Ratsinformationssystem der Gemeinde Wardenburg → https://wardenburg.ratsinfomanagement.net/

 

Hier → zum Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg


 

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