NABU prangert zunehmende Flächenversiegelungen an
Pressemitteilung NABU Wardenburg
„Es ist an der Zeit, eine Forderung abzugeben, wie die Siedlungspolitik der Zukunft aussehen soll und wie ernst den Regierungsfraktionen ihre selbst gesteckten Ziele sind. Die einzig richtige Entscheidung kann nur sein, Paragraph 13b als gescheitertes Experiment zu verbuchen und ihn abzuschaffen, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Eine Beibehaltung würde nicht nur die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung missachten, den Flächenverbrauch wirksam zu reduzieren. Sie widerspräche auch der Bodenschutzklausel, die dem Baugesetzbuch vorangestellt ist: Innen- vor Außenentwicklung" erklärt Kelvin Witte vom NABU Wardenburg.
Er kann nur appellieren, auch wenn §13b BauGB verlängert werden sollte, die Ortskerne zu stärken und nicht auf die grüne Wiese auszuweichen.
"Wir betonieren unsere Freiflächen auf Kosten zukünftiger Generationen und schaffen den Leerstand von morgen, da der Bedarf an den falschen Orten übererfüllt wird."
Studien, wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes (2020) ergaben, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren Gemeinden angewandt wird. „Er verschafft bürokratische Erleichterung auf Kosten von Umwelt- und Artenschutz, Bürgerbeteiligung und einer gezielten Siedlungsentwicklung" so Kelvin Witte.
Hier zur Petition "Stoppt den Flächenfraß!"
Anmerkung der Redaktion zur Pressemitteilung des NABU:
§ 13b BauGB regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Einbezie hung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. ... Das Verfahren zur Auf- stellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. (Quelle Bunderat). Den aktuellen Gesetzentwurf vom 6.11.2020 zur Änderung des §13b BauGB hier als PDF ...
Kontakt:
NABU Wardenburg
Landkreis Oldenburg
Kelvin Witte
Tel: 04407-9138989
kelvin.witte@ewe.net
https://www.nabu-oldenburg.org/nabu-gruppen/lkr-oldenburg/nabu-wardenburg/