Notbetreuung in den Kitas - Erstattung der Krippen- und Hortgebühren
Aufgrund eines Beschlusses durch Wardenburger Gemeinderat werden den Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen und ihr Kind zu Hause betreuen, für die Dauer der Schließung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Wardenburg die bereits gezahlten Krippen- und Hortgebühren anteilig erstattet.
Erstattet werden auch die anteiligen Verpflegungskosten in Krippen, Kindergärten und Horte.Die Erstattung wird wie im vergangenen Jahr auf Basis einer kalendertäglichen Berechnung genau ermittelt und im Nachhinein ausgezahlt.
Hierzu werden von den Kita-Einrichtungen entsprechende Listen über die An-und Abwesenheit geführt. Die Gemeinde Wardenburg bittet darum, dass die laufenden Elternbeiträge bzw. die Verpflegungsgelder zunächst weitergezahlt werden. Von den Sorgeberechtigten ist somit nichts weiter zu veranlassen, die nachträgliche Erstattung erfolgt dann automatisch.
Pressemitteilung Gemeinde Wardenburg 11. Januar 2021
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