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Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit für Hunde vom 1. April bis 15. Juli

 

Die Verwaltung der Gemeinde Wardenburg weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung das Streunen und Wildern von Hunden in der freien Landschaft zu verhindern ist. Dies gilt unabhängig von den derzeitigen, durch die Corona Pandemie verursachten Einschränkungen.

Leinenzang ab 1. April. Foto: Pixabay

WARDENBURG - Lankreis Oldenburg - Vom 1. April bis 15. Juli eines Jahres müssen Hunde an die Leine.  Foto: Pixabay

Kein Freilauf für Hunde während der Brut- und Setzzeit in der Natur

In der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres gilt in der freien Landschaft in Niedersachsen ein Leinenzwang für Hunde. In dem angegebenen Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Durch frei umherlaufende Hunde werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen gestört. Zudem stellen in Rudeln jagende Hunde auch eine Gefahr für die Elterntiere dar.

 

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. Es wird darauf hingewiesen, dass freilaufende Hunde, auch wenn sie nicht wildern, eine Störung der zu schützenden Waldtiere darstellen. Die Verwaltung appelliert daher an alle Hundehalter, sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an den Leinenzwang zu halten.


Verstöße gegen den Leinenzwang können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet wer-den. Allerdings ist im Interesse des Tierschutzes zu hoffen, dass solche belastenden Maßnahmen gegen einzelne Hundehalter nicht verfügt werden müssen.

Kontakt:

Gemeinde Wardenburg

Friedrichstraße 16

26203 Wardenburg

www.wardenburg.de

 


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