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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen

Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Landkreis Kurier über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einem Onlinedienst und/oder in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste des Vertrages an.

1. Auftragserteilung

Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden. Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen von Anzeigenaufträgen haftet der Landkreis Kurier nicht für Übermittlungsfehler. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigenaufträgen, Terminänderungen oder Textkorrekturen ist der Landkreis Kurier erst dann gebunden, wenn er sie schriftlich bestätigt hat. Die Ausführung des Auftrages ersetzt die schriftliche Bestätigung.

2. Ablehnung von Aufträgen

Der Landkreis Kurier ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages teilt der Landkreis Kurier unverzüglich mit.

3. Kündigung von Aufträgen

Anzeigenaufträge können nur schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits online veröffentlicht oder in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Landkreis Kurier die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Landkreis Kurier wird im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung freigesprochen. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

4. Zusendung von Material

Sofern mit Ihnen vereinbart wurde, dass Sie dem Landkreis Kurier bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Veröffentlichung der Anzeige Material (Bilder, Slogans, Texte, Logos) für die Gestaltung Ihrer Anzeige zur Verfügung stellen, bitten wir Sie, diese Termine einzuhalten. Sollte bis zum vereinbarten Termin kein Material vorliegen, wird der Landkreis Kurier Banner nach eigenem Ermessen erstellen.

5. Platzierung von Anzeigen

Anzeigen werden in bestimmten Zeiträumen und Platzierungen der Internet-Zeitung und/oder bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird.

6. Anzeigengröße

Für die Anzeigenveröffentlichung auf der Website sind grundsätzlich die in der Preisliste vorgegebenen Anzeigengrößen zu nutzen. Sonderformen, -formate und -größen sind auf Anfrage möglich.

7. Redaktionell gestaltete Anzeigen

Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Landkreis Kurier ist berechtigt, Anzeigen deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu versehen.

8. Haftung für den Inhalt der Anzeige

Der Auftraggeber ist für den Inhalt und für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Der Landkreis Kurier ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich rechtsverbindlich, den Landkreis Kurier von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Landkreis Kurier wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld, auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten sowie dem Landkreis Kurier alle darüber hinausgehenden Folgeschäden, insbesondere auch das volle Anzeigenentgeld für eine evtl. zu veröffentlichende Gegendarstellung vollumfänglich zu erstatten.

9. Probeabzüge

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Landkreis Kurier berücksichtigt Korrekturen, die ihm innerhalb der von ihm gesetzten Frist mitgeteilt werden. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der korrigierten Probeabzüge.

10. Anzeigenrechnungen

Anzeigenrechnungen sind innerhalb der vorgegebenen Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen erhoben. Bei Verzug richten sich diese nach den gesetzlichen Regelungen. Bei Stundung sind die gesetzlichen Regelungen über den Verzug entsprechend anwendbar. Der Landkreis Kurier kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Landkreis Kurier berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen. Der Landkreis Kurier ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.

11. Abweichende Preise

Für Anzeigen und Dienstleistungen kann der Landkreis Kurier von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Diese werden mit dem Kunden abgesprochen und vertraglich vereinbart. Bei Änderungen der Anzeigenpreise verlieren alte Preislisten automatisch ihre Gültigkeit.

12. Reklamationen

Reklamationen teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Bei einer durch den Landkreis Kurier verursachten fehlerhaften Veröffentlichung einer Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Schaltung einer fehlerfreien Ersatzanzeige, die dem Wert der in Auftrag gegebenen Anzeige entspricht.

13. Werbeagenturen

Werbeagenturen als Kooperationspartner des Landkreis Kurieres sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die gültige Preisliste des Landkreis Kurieres zu halten. Die vom Landkreis Kurier gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Dem Landkreis Kurier steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit bestehen. Die Werbeagentur darf die Vermittlungsprovision weder ganz noch teilweise an ihre Auftraggeber weitergeben, Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.

14. Speicherung von Kundendaten

Der Landkreis Kurier speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg i. O. (Niedersachsen).
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