Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt geplante Tötung von Wölfen
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 (5 B 3146/22) dem Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. In einer aktuellen Pressemitteilung informiert der Pressesprecher des Verwaltungsgerichs Oldenburg.