Der kleine Unterschied beim Schneeräumen mit großer Auswirkung

Im Oldenburger Land hat es unerwartet noch einen Wintereinbruch mit ordentlichem Schneefall gegeben. Haus- und Wohnungsbesitzer oder ihre Beauftragten sind angehalten, die Bürgersteige soweit schneefrei zu halten, dass zu den Tageszeiten von 8:00 – 20.00 Uhr ein Begehen der Fußwege schnee- und eisfrei möglich ist. Die Kommunen sind für die Räumung von öffentlichen Wegen wie Straßen, Rad- und Fußwegen zuständig.

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