Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt geplante Tötung von Wölfen

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 (5 B 3146/22) dem Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. In einer aktuellen Pressemitteilung informiert der Pressesprecher des Verwaltungsgerichs Oldenburg.

Der Wolf - ein Wildtier, das sich in Rudeln auch in Deutschland zunehmend wieder verbreitet. Foto: Alexa Pixabay Quelllink: https://pixabay.com/de/photos/wolf-wildtier-tierwelt-raubtier-3151876/

Den obigen Artikel versenden



Was möchten Sie gerne senden?






Spam-Schutz

Aus Gründen der Sicherheit ist dieses Formular mit einem Schutz gegen unerwünschte E-Mails (Spam) versehen.

Damit Sie dieses Formular absenden können, tragen Sie bitte die hier abgebildete Kennzahl in das Feld darunter ein. Zugangs-Code für Formular-Übertragung


.

xxnoxx_zaehler