Pflege: Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag
Nicht in Anspruch genommene Pflege-Entlastungsbeträge des Vorjahres können noch bis 30. September abgerufen werden. Foto: Pixabay
Jetzt noch Hilfe und Unterstützung nutzen
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag vorgesehen. „Es können damit beispielsweise Hilfen im Haushalt, zur Unterstützung bei der Organisation des Alltags oder für die Begleitung zum Hausarzt finanziert werden. Darüber hinaus können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Betrag auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie im Bereich der Selbstversorgung, beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, einsetzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können den Betrag für die entstandenen Eigenanteile Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege nutzen", erklärt Theja Kehl, Pflegeberater der IKK classic in Oldenburg. „Wer unsicher ist, was im Einzelfall im Rahmen des Entlastungsbetrages erstattungsfähig ist, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen."
Über 290.000 Menschen in Niedersachsen mit Pflegegrad 2 bis 5 können laut amtlicher Pflegestatistik* den Entlastungsbetrag nutzen. Hinzu kommen noch die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die statistisch nicht erfasst wurden. In der Stadt Oldenburg sind es mehr als 4.900 Einwohner plus diejenigen mit Pflegegrad 1.
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen ist kein gesonderter Antrag notwendig. Pflegebedürftige, bei denen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, haben laut IKK classic automatisch Anspruch auf diese Leistung, wenn sie im eigenen Zuhause versorgt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege als Erstattung gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Corona-Sonderregelungen, erteilen die zuständigen Pflegekassen.
* Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen
Die neuesten Daten liegen für das Jahr 2017 vor.
Niedersachsen: 291.158 Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
Stadt Oldenburg: 4.997 Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
Landkreis Oldenburg: 4.091 Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
Kontakt:
IKK classic
Kieler Straße 464 – 470
22525 Hamburg
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