Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit für Hunde vom 1. April bis 15. Juli

 

Die Verwaltung der Gemeinde Wardenburg weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung das Streunen und Wildern von Hunden in der freien Landschaft zu verhindern ist. Dies gilt unabhängig von den derzeitigen, durch die Corona Pandemie verursachten Einschränkungen.

Leinenzang ab 1. April. Foto: Pixabay

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