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Feier des 25jährigen Bestehens von Integrationsgruppen an Kindertagesstätten im Landkreis Oldenburg

Mit dem Grundgedanken "Die Welt reformieren heißt, die Erziehung reformieren" von Janusz Korczak ist die Einladung zur Feier des 25 jährigen Bestehens von Integrationsgruppen an Kindertagesstätten im Landkreis Oldenburg überschrieben. Einen Grund zum Feiern gibt es in der Tat, ist doch auf eine 25jährige Erfolgsgeschichte zurückzublicken, die noch lange nicht beendet ist.

Kita Foto: Pixabay

Oldenburg | Landkreis Oldenburg - Seit 25 Jahren bestehen Integrationsgruppen an Kindertagesstätten im Landkreis Oldenburg. Foto: Pixabay

23. Oktober 2018  | Onlineredaktion: Cornelia Schröder

 

1993 wurde in der ersten Fassung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ( KiTaG) die Möglichkeit zur Einrichtung von integrativen Gruppen in Kindertagesstätten gesetzlich verankert. Seitdem steht Eltern die Förderung ihrer Kinder mit Behinderung in zahlreichen Kindertagesstätten in Niedersachsen offen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Kindern mit einer Behinderung wurden seitdem stets weiterentwickelt und verbessert.

 

Seither können Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen in Integrationsgruppen in ihrer Entwicklung pädagogisch begleitet, unterstützt und gefördert werden Jedes Kind hat das Recht, innerhalb seiner Gemeinschaft alle seine Fähigkeiten so entwickeln zu können, dass es ihm auch später möglich ist, sozial integriert und nicht am Rande dieser Gesellschaft zu leben. Ziel der Integration ist es, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen können. Sie sollen z. B. nicht wegen einer Behinderung gezwungen sein, ihren alltäglichen Lebensraum zu verlassen, Normalität bedeutet dann, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam spielen, lernen und leben.

 

Integration heißt, die Verschiedenheit als Chance zu begreifen. Durch die gemeinsame Erziehung können Beziehungen zueinander hergestellt werden, die Kinder können voreinander lernen und soziale Kontakte untereinander knüpfen. Aufgabe einer gemeinsame Erziehung ist es, die Lebenssituation von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern und auch von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern, um Isolation und Ausgrenzung zu verhindern und einen partnerschaftlichen, respektvollen Umgang untereinander zu fördern.

 

In einer integrationsgruppe werden maximal 18 Kinder, davon mindestens 2 und maximal 4 mit Integrationsbedarf, aufgenommen. Das Fachpersonal besteht aus den regulär in der Gruppe tätigen pädagogischen Fachkräften plus einer Heilpädagogin. 2015 wurde das Angebot im Landkreis Oldenburg um Integrative Erziehungshilfegruppen erweitert, die auf der gleichen Betreuungsbasis wie Integrationsgruppen für Kinder mit einem besonderen erzieherischen Bedarf eingerichtet wurden.

 

Die Entwicklung im Landkreis Oldenburg:

1993 Eröffnung von je einer Integrationsgruppe im ev. Kita Regenbogeninsel in Hude und in der ev. Kita Sandkrug

1994 Eröffnung von Integrationsgruppen im ev. Kita Sternschnuppe in Wildeshausen

Folgejahre Eröffnung weiterer Integrationsgruppe, erster Integrations-Krippengruppen, einer integrativen Hortgruppe

2015 Eröffnung der beiden ersten Integrativen Erziehungshilfegruppen

2018 25 Kindertagesstätten im ganzen Landkreis, die zusätzlich Integrationsgruppen in Kindergärten, 3 integrative Krippengruppe, 1 integrativen Hortgruppe und 3 integrative Erziehungshilfegruppen vorhalten

 

Kontakt:

Landkreis Oldenburg

Büro des Landrates

Delmenhorster Str. 6

27793 Wildeshausen


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